Schulungen zur Einführung der Europäischen Lösemittelrichtlinie in 5 EU-Beitrittsstaaten (Bulgarien, Tschechische Republik, Polen, Slowakei, Slowenien)

Hintergrund und Aufgabenstellung

Luftreinhaltung ist ein wichtiges Ziel internationaler Umweltpolitik. Aufgrund der europaweit hohen Umweltbelastung durch bodennahes Ozon ("Sommersmog") unterzeichneten 1999 die meisten europäischen Staaten sowie die USA und Kanada das "Göteborg-Protokoll". Es definiert u.a. für die beiden Ozon-Vorläufersubstanzen (VOC und Stickoxide) Emissionsobergrenzen für 2010. In der EU wird es durch die "Richtlinie 2001/81/EG über nationale Emissionshöchstgrenzen für bestimmte Luftschadstoffe" umgesetzt.

Um die Emissionsziele zu erreichen hat die EU im Jahr 1999 die so genannte Lösemittelrichtlinie erlassen (Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten Tätigkeiten und in bestimmten Anlagen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel entstehen). Sie gilt für 20 verschiedene Tätigkeiten, wie z.B. für Druckereien, Lackieranlagen, Chemisch-Reinigungen, Holzimprägnierung, Pflanzenölextraktion, Farbherstellung und die Pharmaindustrie, wenn bei den Tätigkeiten ein bestimmter Verbrauch an Lösemitteln überschritten wird.

Die Lösemittelrichtlinie ist in der EU für neue Anlagen bereits einzuhalten. Ältere Anlagen erhalten eine Übergangsfrist bis zum 31.10.2007. Diese Fristen gelten auch in den neuen Mitgliedsstaaten sowie in Bulgarien.

Vorgehen und erwartete Ergebnisse

Das Kooperationsprojekt unterstützt die Aufsichtsbehörden der fünf beteiligten Staaten Bulgarien, Polen, Slowakei, Slowenien und Tschechische Republik sowie die betroffenen Anlagenbetreiber bei der praktischen Umsetzung der nationalen VOC-Gesetzgebung.

Dazu organisiert REC in jedem Staat zwei Trainings (Polen: vier), jeweils für die Gewerbeaufsicht und für betroffene Industrievertreter. Die Schulungen werden von Ökopol-Mitarbeitern konzipiert und durchgeführt.

Die Trainings informieren die Teilnehmer über die nationalen Anforderungen. Praxisbeispiele konfrontieren sie mit den zu erwartenden Problemen. Lösungsmöglichkeiten werden aufgezeigt. Beispielhaft erstellen die Teilnehmer mit der Ökopol-Software "EBAL" anforderungsgerecht eine Lösemittelbilanz und einen Reduzierungsplan. Sie erhalten Informationen über Maßnahmen, die zur Senkung der Lösemittelemissionen beitragen.

Ziel des Projektes ist, den Teilnehmern die eigenständige Bearbeitung der Anforderungen der Lösemittelrichtlinie zu ermöglichen und sie bei der Entwicklung von Strategien zur Emissionssenkung zu unterstützen. Dabei stärkt der Informationsaustausch der Akteure die Kooperation miteinander und trägt dazu bei, die nationale Umsetzung zu vereinheitlichen.

Antonia Reihlen

Kontakt:

Christian Tebert

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