Beratung bei der Erstellung von Lösemittelbilanzen und Reduzierungsplänen mit Unterstützung der Software-Eigenentwicklung ‚EBAL‘ zur Einhaltung der Lösemittelverordnung (31.BImSchV)

VOC-Bilanz mit EBAL-Software

Die neue Lösemittel-Verordnung erfordert die Bilanz für alle flüchtigen organischen Lösemittel im Betrieb (VOC)

  • Seit Inkrafttreten der Lösemittel-Verordnung (31. BImSchV) im August 2001 müssen viele Lösemittelanwender jährlich VOC-Bilanzen erstellen und behördlich registriert sein.
  • Alle betroffenen Betriebe sollten jetzt prüfen, ob sie noch bis zum 30.11.2004 einen individuellen Reduzierungsplan bei der Behörde vorlegen können. Mit diesem werden betriebsspezifische Grenzwerte festlegt und Abgasreinigungsanlagen z.T. entbehrlich.
  • Allgemeine Grenzwerte gelten nicht mehr nur für die Schornstein-Emissionen sondern auch für den Anteil "diffuser" Emissionen z.B. aus Fenstern, Türen und Lüftungen.
  • Bilanzen müssen alle flüchtigen organischen Lösemittel inkl. Reinigungsmittel aufführen und angeben, wie diese die Anlage verlassen (als Abfall, Emission, im Produkt, etc.).

EBAL ist die Software, die Ihre vollständige Bilanz erstellt

EBAL können alle Lösemittel-Anwender nutzen, die von der 31. BImSchV betroffen sind:

  • Farb-, Lack- oder Klebstoffherstellung
  • Lackierung von Metall, Kunststoff, Holz, Kfz
  • Druck (Flexo-, Tief-, Heatset-, Rotationssiebdruck)
  • Laminierung, Klebebeschichtung
  • Laminierung von Holz und Kunststoffen
  • Holzimprägnierung
  • Oberflächenreinigung
  • Chemische Textilreinigung
  • Schuhherstellung
  • Kautschuk-Umwandlung
  • Extraktion von Pflanzenöl
  • Arzneimittel-Herstellung

EBAL rechnet mit Ihren Daten

  • Sie geben Ihre Daten ein, das Programm unterstützt Sie und errechnet die Bilanzdaten.
  • Bei Bedarf kann eine Schnittstelle zur Ihrer Materialwirtschafts-Software erstellt werden.
  • Die Bilanz zeigt, ob die Grenzwerte der 31. BImSchV (Lösemittelverordnung) erfüllt sind.
  • Wird ein Grenzwert überschritten, kann mit EBAL ein Reduzierungsplan erstellt werden.
  • Sie können mit EBAL die Auswirkung von Emissionsminderungs-maßnahmen überprüfen.
  • Die Bilanzen können als Berichte in behördengerechter Form direkt ausgedruckt werden.
  • Für die Routinebilanzen der Folgejahre bleiben alle Materialinformationen verfügbar.

Ökopol bietet Ihnen Unterstützung

  • Ökopol unterstützt Sie bei der Erarbeitung von Lösemittelbilanzen.
  • Ökopol berät Sie, wenn Minderungsmaßnahmen notwendig werden.

Ökopol berät Sie beim Vorgehen gegenüber den Behörden.

Kontakt:

Christian Tebert

Weitere Inhalte: