Umsetzung der Anforderungen der novellierten 17. BlmSchV (2003) und der TA Luft (2002) für Stickstoffoxide und Gesamtstaub in deutschen Zementwerken (FKZ: 205 42 323-02)

Hintergrund

Deutschland ist durch das "Göteborg Protokoll" und die "EU-NEC-Richtlinie" verpflichtet, bis 2010 bestimmte Obergrenzen bei der Freisetzung von Luftschadstoffen einzuhalten. Dazu gehören die Emissionen von Stickstoffoxiden und Ammoniak, die v.a. zur Versauerung von Böden, zur Überdüngung von Gewässern und zur Bildung von Sommersmog weiträumig beitragen.

Für den Schutz des Menschen und der Vegetation hat die EU außerdem Grenzwerte für die Tages- und Jahresimmissionen umweltgefährdender Luftschadstoffe festgelegt, zu denen Stickstoffoxide (NOx) und Feinstaub zählen.

Derzeit ist absehbar, dass es in Deutschland noch großer Anstrengungen bedarf, um die 2010 geltenden NOx-Emissionsobergrenzen einzuhalten und die Immissionswerte für Staub (ab 2005) sowie für NOx (ab 2010) einzuhalten.

Die Emissionsanforderungen für Staub und NOx aus Zementwerken wurden bereits wesentlich verschärft: 2002 durch die TA-Luft und 2003 (für alle Werke die Abfall als Brennstoff einsetzen) durch die novellierte 17.BImSchV. Zurzeit werden europaweit Informationen über "Beste Verfügbare Techniken in Zementwerken" zusammengetragen, um das EU-Merkblatt für Genehmigungsbehörden aus dem Jahr 2000 auf den aktuellen Stand zu bringen.

Aufgabenstellung und erwartete Ergebnisse

Das Projekt hat zum Ziel, die Umsetzung der Emissionsanforderungen zu begleiten und bei Bedarf durch den Bund und das Umweltbundesamt effektiv zu unterstützen. Die Ergebnisse geben einen Überblick über den Stand des Vollzugs der TA Luft 2002 und der novellierten 17. BlmSchV hinsichtlich der NOx- und Staubemissionen sowie der Anwendung der Besten Verfügbaren Techniken zur Emissionsminderung für diese beiden Parameter.

Weiterhin wird die aktuelle Genehmigungssituation sowie die zukünftigen Entwicklungen hinsichtlich des Einsatzes von Abfallbrennstoffen in Zementwerken untersucht.

Im Rahmen des Projektes werden genehmigungsrechtliche und technische Informationen sowie Emissionsdaten bei den zuständigen Behörden ermittelt und Experteninterview mit den relevanten Informationsträgern geführt.

Maja Bernicke

Kontakt:

Christian Tebert

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