Revision der Abfallverbrennungsrichtlinie (2000/76/EG) – Bewertung der Umsetzung und mögliche Weiterentwicklung der Europäischen Gesetzgebung zur Abfallverbrennung und Abfallmitverbrennung

Hintergrund und Aufgabenstellung

Die Richtlinie 2000/76/EG vom 4. Dezember 2000 über die Verbrennung vonAbfällen (Abfallverbrennungsrichtlinie) schreibt für Anlagen zur Abfallverbrennung und Abfallmitverbrennung ein Genehmigungsverfahren vor. Sie legt in vielen Bereichen Mindestanforderungen fest, die u.a. Anforderungen an die Betriebsweise und die Überwachung beinhalten.

Die Vorgaben der Richtlinie sind nicht für alle Anlagen einheitlich festgelegt.Während z.B. Artikel 11 (2) im Allgemeinen kontinuierliche Messungen fordert,gestattet Artikel 11 (6) auch diskontinuierliche Messungen, wenn dieSchadstoffemissionen nicht die vorgeschriebenen Mindestanforderungenüberschreiten.

Die Richtlinie lässt teilweise nur geringen Spielraum z.B. in dem in einerGenehmigung bestimmte Schadstoffe nicht ausgeschlossen werden können.Dies gilt auch, wenn der betroffene Schadstoff im verbrannten Abfall nichtvorkommt, wie dies z.B. bei bestimmten Schwermetallen der Fall ist.

Gleichzeitig sieht Artikel 11 (13) der Richtlinie vor, dass die Kommissioneinen Zeitpunkt festlegen soll, von dem an kontinuierliche Messungen zurÜberprüfung der Emissionsgrenzwerte für Schwermetalle, Dioxine und Furanedurchgeführt werden müssen.

Viele der Anlagen, die von der Abfallverbrennungsrichtlinie betroffen sind,unterliegen auch der Richtlinie 96/61/EG über die integrierte Vermeidungund Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie). Diese Richtliniefordert, dass Anlagen mit Genehmigungen betrieben werden, welche die“Besten Verfügbaren Techniken” berücksichtigen. Die Abfallverbrennungsrichtlinielegt für Anlagen, die unter die IVU-Richtlinie fallen, nur Mindestanforderungenfest, die zur Erfüllung der Anforderungen der IVU-Richtlinienicht unbedingt ausreichend sind. Die Kommission bereitet derzeit eineÜberarbeitung der IVU-Richtlinie vor, die auch deren Wechselwirkungen mitanderer Gesetzgebung wie der Abfallverbrennungsrichtlinie berücksichtigt.

Artikel 14 der Abfallverbrennungsrichtlinie verlangt von der EuropäischenKommission die Überarbeitung der Abfallverbrennungsrichtlinie und die Berichterstattungan das Europäische Parlament und an den Rat vor dem 31.Dezember 2008.

Ziele und erwartete Ergebnisse

Das wichtigste Ziel der Studie ist die Begutachtung der Umsetzung der Abfallverbrennungsrichtlinie und die Erarbeitung von möglichen Überarbeitungsvorschlägen. Damit wird eine Grundlage für die in Artikel 14 der Richtlinie vorgesehene Überarbeitung geschaffen und die in Artikel 11 (13) und 16 vorgesehene Weiterentwicklung erleichtert.

Ein weiteres Ziel der Studie ist es, einen Beitrag im Zusammenhang mit derÜberarbeitung der IVU-Richtlinie und verbundener Richtlinien zu liefern.

Innerhalb dieser allgemeinen Zielsetzung werden folgende spezifische Zieleverfolgt:

  1. Sammlung, Analyse und Darstellung von Informationen hinsichtlichder Umsetzung der Abfallverbrennungsrichtlinie in den 27 EU Mitgliedsländern, unter Berücksichtigung der Zusammenhänge mit derIVU-Richtlinie und möglicherweise problematischer Bereiche.
  2. Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse zur Umsetzung anhandausgewählter Beispiele (Mitgliedstaaten);
  3. Begutachtung und Darstellung von Informationen zur Entwicklungdes Standes der Technik und der erreichten Fortschritte bei Emissionsminderungstechniken,um die Kommission in die Lage zu versetzen,zukünftige Bestimmungen bei der Novellierung der Richtliniefestzulegen;
  4. Beschreibung, Begutachtung und Darstellung möglicher Optionenzur Novellierung der Abfallverbrennungsrichtlinie;
  5. Erstellung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für eine Novellierungder Richtlinie, die auf den dargestellten Optionen basiert.

Die Ergebnisse sollen der Kommission einen besseren Überblick über dieUmsetzung der Abfallverbrennungsrichtlinie verschaffen, um sie in die Lagezu versetzen, die anstehende Novellierung der Richtlinievorgaben zielführenddurchzuführen.

Christian Tebert

Kontakt:

Knut Sander

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