Entwicklung von Leitfäden zur Emissionsminderung und Substitution von Lösemitteln aus Tätigkeiten, die von der EU-VOC-Richtlinie (1999/13/EG) betroffen sind
Hintergrund
Die europäische Lösemittelrichtlinie 1999/13/EG verfolgt das Ziel, gesundheits- und umweltschädliche Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) zu vermindern. Dazu legt die Richtlinie Emissionsgrenzwerte für 20 gewerbliche Tätigkeiten fest, die von bestehenden Anlagen erstmalig im Jahr 2007 eingehalten werden müssen.
Zur Unterstützung der europäischen Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie fördert die EU-Kommission den Informationsaustausch über VOC-Minderungsmaßnahmen und Ersatzstoffe. In diesem Zusammenhang hat sich die Kommission in Artikel 7 der Richtlinie verpflichtet, Leitfäden zur Lösemittelminderung für jede betroffene Tätigkeit zu veröffentlichen.
Aufgabenstellung
Ökopol erstellt Leitfäden für die Druckindustrie, für Metallbeschichtungsbetriebe, Farb- und Lackhersteller, Leder- und Schuhhersteller.
BiPRO erarbeitet Leitfäden für die weiteren betroffenen Tätigkeiten (Chemische Reinigungen, Oberflächenreinigung, Holz- und Kunststofflaminierung, Holzimprägnierung, Klebebeschichtung, Draht- und Bandblechbeschichtung, Beschichtung von Holz, Kunststoff, Textil und Papier).
Ziel der Leitfäden ist es, VOC-Minderungsmaßnahmen und Ersatzstoffe auf verständliche und praxisrelevante Weise darzustellen.
Dabei sollen die Leitfaden einen Überblick über die besten verfügbaren Techniken (BVT) geben, eventuelle Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Minderungsmaßnahmen thematisieren und mögliche Lösungen darstellen.
Praxisbeispiele sollen den von der Richtlinie betroffen Betrieben ermöglichen, Potenziale zur weiteren Reduzierung von VOC-Emissionen zu erkennen und umzusetzen.
Im Rahmen des Projektes werden Interviews mit Betrieben, Behörden und Branchenexperten geführt, um technische Informationen und anonymisierte Emissionsdaten für die Leitfäden zu ermitteln.
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