Technische Unterstützung bei der Erstellung eines Kommissionsberichts zur Funktionsfähigkeit von REACH

Hintergrund und Aufgabenstellung

Gemäß REACH Artikel 117 ist die EU Kommission verpflichtet, regelmäßig über die Umsetzung von REACH zu berichten. Hierfür kann sie unter anderem die Berichte der Mitgliedstaaten und der Europäischen Agentur nutzen, die diese ebenfalls nach Artikel 117 zu erstellen haben.

Ziel und Ergebnisse

Ziel des Vorhabens war es, die EU Kommission bei der Erfüllung ihrer Berichtspflichten zu erfüllen, indem relevante Informationen aus unterschiedlichen Quellen ausgewertet wurden.

Das Projektteam aus RPA und Ökopol hat die Berichte der Mitgliedsstaaten zur REACH Implementierung ausgewertet. Außerdem wurden der Bericht der ECHA zur Umsetzung von REACH sowie zur Vermeidung von Tierversuchen bezüglich der relevanten Informationen für die EU-Kommission ausgewertet. Die dritte Informationsquelle waren die 10 thematischen Studien sein, die die EU Kommission im Rahmen der REACH-Revision beauftragt hat.

Ergebnis der Arbeiten ist ein Bericht , der der EU Kommission als Grundlage für die Erstellung einer Kommissionsmitteilung und eines staff working paper diente.

Weitere Ansprechperson: Antonia Reihlen

Kontakt:

Dirk Jepsen

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