Stellungnahme zu Dokumenten über die Auswirkungen der Stickstoffeinträge auf Naturschutzgebiete durch das Kohlekraftwerk von RWE in Eemshaven/Niederlande

Die 2008 erteilte naturschutzrechtliche Genehmigung für das RWE-Kohlekraftwerk in Eemshaven (1600 MWel.) wurde 2012 vom obersten Gerichtshof der Niederlande für ungültig erklärt, insbesondere weil die Auswirkungen der Stickstoffemissionen auf Naturschutzgebiete in Deutschland nicht näher untersucht wurden. Der Kraftwerksstandort liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer sowie zahlreicher weiterer FFH- und Vogel-Schutzgebiete.

Daraufhin wurden mehrere Untersuchungen erstellt, die sich mit den Stickstoffauswirkungen auf die Schutzgebiete befassen. Drei Vorprüfungen und die Einspruchsentscheidung der Genehmigungsbehörde kommen zu dem Schluss, dass die Auswirkungen so gering sind, dass keine vertiefende FFH-Verträglichkeitsprüfung notwendig ist. Untersuchungen der Stadt Borkum enthalten jedoch zahlreiche Hinweise auf die Notwendigkeit vertiefender Prüfungen.

Ökopol hat im Auftrag von Greenpeace Niederlande untersucht, ob vertiefende FFH-Verträglichkeitsprüfungen notwendig sind. Die Stellungnahme zeigt auf, dass den untersuchten FFH-Vorprüfungen eine fragwürdige Schadstoffausbreitungsrechnung zugrunde liegt, weil keine lokalen Wetterdaten verwendet wurden. Weiterhin wurden für die Vorprüfungen veraltete Stickstoffbelastungsgrenzen angesetzt, obwohl spezifische, überwiegend strengere Belastungswerte für die untersuchten Lebensräume von der Niedersächsischen Naturschutzbehörde (NLWKN) veröffentlicht wurden.

Für viele stickstoffempfindliche Lebensräume wurde nicht berücksichtigt, dass diese sich bereits in einem kritischen Erhaltungszuständ befinden, so dass eine FFH-Prüfung zwingend notwendig ist. Zusätzlich dazu sieht Ökopol die Notwendigkeit von FFH-Verträglichkeitsprüfungen für weitere Schutzgebiete, die in den bisherigen Vorprüfungen ohne naturschutzfachliche Begründung unberücksichtigt blieben.

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Christian Tebert

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