Konzeption und Beantragung eines EU-Projektes zum REACH-Verbraucherrecht (Projektnummer: 70733)

REACH Artikel 33.1 definiert ein Auskunftsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher bezüglich des Gehaltes an besonders besorgniserregenden Stoffen auf der REACH Kandidatenliste in Erzeugnissen (SVHC): Hersteller, Importeure oder Händler von Erzeugnissen müssen innerhalb von 45 Tagen Anfragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern über den möglichen Gehalt an SVHC in ihren Produkten beantworten. Sie müssen mindestens den Namen der SVHC kommunizieren, die in Konzentrationen oberhalb von 0,1% im Erzeugnis enthalten sind, sowie Informationen, die zum sicheren Umgang mit dem Erzeugnis notwendig sind.

Das Umweltbundesamt plant zusammen mit verschiedenen Partnern, unter anderem zuständigen Behörden anderer Mitgliedsstaaten und Verbraucherschutzorganisationen, eine Smartphone App und zu erstellen, welche die Verbraucherinnen und Verbraucher dabei unterstützt, diese Anfragen zu stellen. Eine dazugehörige europäische Datenbank soll die Antworten der Erzeugnislieferanten speichern und bei einer erneuten Anfrage direkt auf diese Antworten. Die Programmierung und Einführung von App und Datenbank sowie Informationskampagnen für Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen sollen mit Mitteln des EU Programms LIFE durchgeführt werden.

Im Rahmen des Projektes unterstützt Ökopol die Erarbeitung eines Antrages für dieses Projekt an das LIFE Programm, insbesondere durch die Beschreibung von Indikatoren, die den Erfolg des Projektes messbar machen sollen. Ökopol ist hierbei Kooperationspartner des Baltischen Umweltforums Deutschland, das den Antrag insgesamt erarbeitet und koordiniert.

Antonia Reihlen

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