Dialoge mit ausgewählten Interessenträgern zur Ausschleusung besorgniserregender Stoffe aus dem Wertstoffkreislauf (FKZ: 3720 33 303 0)

Viele wichtige Funktionen der sich heute im Markt befindlichen Produkte basieren auf den Eigenschaften von chemischen Stoffen, die ihnen gezielt zugesetzt wurden. Einige dieser Stoffe besitzen gefährliche Eigenschaften, von denen unter ungünstigen Bedingungen Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt ausgehen können.

Vor diesem Hintergrund wurde im Produkt- und Chemikalienrecht sowie im Abfallrecht in den letzten Jahrzehnten eine Reihe von Schutzregelungen etabliert, die sowohl in der Eigenverant­wortung der Marktakteure als auch durch staatliche Eingriffsregelungen umgesetzt werden. Aufgrund der rasch wachsenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den gefährlichen Eigenschaften von Chemikalien und den durch sie bedingten möglichen Umwelt- und Gesund­heitsrisiken unterliegen auch diese etablierten Schutzregelungen einem dynamischen Anpassungsprozess.

Aufgrund verschiedenartiger Rechts-Systematiken und der Vielschichtigkeit der relevanten Anpassungsprozesse, kommt es an den Schnittstellen zwischen den Regelungsbereichen des Abfall- und des Chemikalienrechtes derzeit z. T. zu Reibungsverlusten durch augenscheinlich gegensätzliche Anforderungen und Kriterien. Diese können dazu führen, dass wünschenswerte Marktentwicklungen behindert oder das angestrebte Schutzniveau nicht vollumfänglich erreicht werden oder Rechtsunsicherheiten für die beteiligten Akteure entstehen.

Um die Herausforderungen für die beteiligten Marktakteure und den Vollzug der bestehenden Regelungen durch die staatlichen Stellen noch besser zu verstehen, führte das Umweltbundesamt im Rahmen des Ressortforschungsplans dieses dreiteilige Dialog-Vorhaben durch. Neben dem besseren Verständnis der Herausforderungen, sollten in dem Vorhaben zudem konkrete Ansätze für entsprechende Lösungsmöglichkeiten gemeinsam mit allen Beteiligten diskutiert und dokumentiert werden.

Kontakt:

Dirk Jepsen