Sächsische Zero-Waste-Strategie und Strategie zur Umsetzung des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Module 4-7)
Im Auftrag des Sächsischen Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie werden zum einen für die Entsorgungswirtschaft Maßnahmen und entsprechende Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der Regelungen des novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vorgeschlagen und zum anderen eine Zero Waste Strategie für den Freistaat Sachsen entwickeln. Die Zero Waste Strategie soll dazu führen, dass die bestehenden Potenziale zur Vermeidung, zur Wiederverwendung und zum Recycling von Siedlungsabfällen weitgehend genutzt werden. Damit sollen einerseits die neuen Anforderungen des im Oktober 2020 novellierten KrWG an die Abfallvermeidung und an die Quoten für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling (i. V. m. mit der neuen Output-basierten Berechnungsmethode) erfüllt werden und zum anderen der Bau neuer Abfallbeseitigungsanlagen bzw. der Export von Abfällen minimiert werden. Im Rahmen des Vorhabens werden zunächst Maßnahmen und Handlungsempfehlungen zur Förderung der Verwertung von Bio- und Lebensmittelabfällen, Kunststoffabfällen und weiteren Wertstoffen und Problemstoffen im Freistaat Sachsen entwickelt. Ausgehend von in Sachsen bereits praktizierten Abfallvermeidungs- und Wiederverwendungsstrategien werden ergänzend weitere bekannte, aber in Sachsen noch nicht zur Anwendung kommende, Strategien auf ihre Anwendbarkeit für Sachsen geprüft. Für alle Strategien, welche in der Konzeption zur Anwendung empfohlen werden, sind anschließend Instrumente zu entwickeln, die die Umsetzung der Maßnahmen fördern können. Abschließend werden die Gesamtergebnisse in eine übergreifende Zero Waste Strategie für den Freistaat überführt.
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