Bewertung der Sammelkategorien hinsichtlich ihrer Eignung zur stofflichen Verwertung sowie die Auswirkungen von Mobilitäts- und Technikveränderungen auf die Verteilung und Zusammensetzung in den Sammelkategorien (FKZ 3721 34 340)

Die Abfallrahmenrichtlinie (ARRL) der EU legt „Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit“ fest, „indem die schädlichen Auswirkungen der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen vermieden oder verringert, die Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung reduziert und die Effizienz der Ressourcennutzung verbessert werden“ (Art. 1.).

Artikel 21 der ARRL bezieht sich konkret auf Altöl und beinhaltet a) die Getrenntsammlung, soweit technisch durchführbar, b) Die Behandlung gemäß Artikel 4 (Abfallhierarchie, d. h. entsprechend der Prioritätenfolge) und 13 (Schutz der menschlichen Gesundheit), c) die Getrennthaltung von Altölen mit unterschiedlichen Eigenschaften (Vermischungsverbot), soweit technisch durchführbar und wirtschaftlich vertretbar.

Die gemäß Artikel 21 ARRL vorrangig anzustrebende Aufbereitung ist definiert als „jedes Recyclingverfahren, bei dem Basisöle durch Raffination von Altölen gewonnen werden können, insbesondere durch Abtrennung der Schadstoffe, der Oxidationsprodukte und der Additive, die in solchen Ölen enthalten sind“. In Artikel 21 Absatz der ARRL heißt es: „Die Kommission prüft bis zum 31. Dezember 2022 die von den Mitgliedstaaten im Einklang mit Artikel 37 Absatz 4 zur Verfügung gestellten Daten zu Altöl, um festzustellen, ob Maßnahmen zur Behandlung von Altöl getroffen werden können, darunter auch die Festlegung von quantitativen Zielvorgaben für die Aufbereitung von Altöl und alle anderen Maßnahmen zur Förderung der Aufbereitung von Altöl. Zu diesem Zweck legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vor, der gegebenenfalls von einem Gesetzgebungsvorschlag begleitet wird.“

Das Vorhaben dient der Vorbereitung und Begleitung dieser Maßnahmen auf nationaler Ebene sowie der Überprüfung des im UBA verwendeten Berechnungsmodells zur Stoffstromanalyse. Vor dem Hintergrund fortschreitender technischer Veränderungen und vor Veränderungen in der Zusammensetzung des Altöls sind im ausgeschriebenen Vorhaben insbesondere die folgenden Arbeiten durchzuführen: a) Überprüfung der bestehenden Sammelkategorien / Bestimmung welche Altöle zur Aufbereitung geeignet sind, insbesondere Prüfung, ob Altöle die Sammelkategorien 2 und 3 zur stofflichen Verwertung geeignet sind. Hierfür sind Altöle in Hinblick auf ihre Zusammensetzung insbesondere bzgl. Störstoffe (aus Additiven sowie aus der Nutzung) zu untersuchen und es ist zu prüfen, ob die Zuordnung zu den Sammelkategorien der Anlage 1 AltölV den aktuellen technischen Möglichkeiten zur stofflichen Verwertung entspricht. B) Überprüfung des Berechnungsmodells (Rückrechenmodell) zur Bestimmung der Altölmengenströme und Aktualisierung der Berechnungen. C) Analyse und Prognose der Auswirkungen der aktuellen und in naher Zukunft zu erwartenden Mobilitäts- und Technikveränderungen (andere Öle, veränderte Additivzusammensetzung, steigender Anteil der E-Mobilität, …) auf die Verteilung und Qualitäten der Sammelkategorien. D) Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für eine Überarbeitung der AltölV (z. B. Zuschnitt der Sammelkategorien, Festlegung der aufbereitungsgeeigneten Kategorien, Zielquoten) und Abschätzung des notwendigen Erfüllungsaufwands.

Kontakt:

Till Zimmermann