Unterstützung für die mögliche Einführung zusätzlicher Informationspflichten über Verwendungen und Exposition in REACH (ENV. B.2./FRA/2020/0010)

Ziel der Studie ist es, die Kommission bei der Entscheidung zu unterstützen, wie die Registrierungsanforderungen und die damit verbundenen Verpflichtungen für nachgeschaltete Anwender*innen am besten überarbeitet werden können, um Informationen über Verwendungen, einschließlich Verwendungen als Zwischenprodukte, geeignete Informationen über die Mengen für die verschiedenen Verwendungen und die daraus resultierende Exposition von Verbraucher*innen, Arbeitnehmer*innen und der Umwelt, einschließlich der über die Umwelt exponierten Menschen, bereitzustellen.

Die spezifischen Ziele der Studie bestehen darin, der Kommission die folgenden Informationen zu liefern:

⦁ Optionen für die Überarbeitung und Präzisierung der Anforderungen für die Vorlage von Informationen über die eigenen Verwendungen des Registranten;

⦁ Optionen für die Überarbeitung und Spezifizierung der Anforderungen für die Einreichung von Informationen über Verwendungen von nachgeschalteten Anwender*innen und Verbraucher*innen im Zusammenhang mit einem Stoff als solchem, in Gemischen oder in Erzeugnissen (einschließlich der Nutzungsdauer von Erzeugnissen und der Abfallphase);  

⦁ Optionen zur regelmäßigen (jährlichen oder sonstigen) Aktualisierung der Informationen über die Mengen der hergestellten oder importierten und in Verkehr gebrachten Stoffe;

⦁ eine Bewertung der Kosten und der Durchführbarkeit für die Registranten und ihre nachgeschalteten Anwender*innen sowie des Nutzens der vorgeschlagenen politischen Optionen für die Beschaffung weiterer Informationen über Verwendungen und Exposition für die Gesundheit und die Umwelt.

Kontakt:

Olaf Wirth

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