Maßnahmen zur Erfassung der Mengen und Sorten von Fischfanggeräte-Abfall aus Fischerei und Aquakultur für ein hochwertiges Recycling zur Umsetzung der RICHTLINIE (EU) 2019/904 (FKZ3722 33 303 0)

Das Vorhaben wird im Auftrag des Umweltbundesamt im Rahmen des Ressortforschungsplans des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz durchgeführt. Vor dem Hintergrund der Verpflichtungen aus der Einweg-Kunststoff-Richtlinie ((EU) 2019/904) in Bezug auf eine erweiterte Herstellerverantwortung für kunststoffhaltige Fanggeräte werden die folgenden Outputs erarbeitet:

  • Eine Übersicht über die zentralen Akteure und speziellen Hersteller von Fanggeräten im In- und Ausland
  • Ein Stoffstrommodell für Fanggeräte und Fanggeräteabfälle in Deutschland
  • Ein Vorschlag für eine mögliche jährliche „Mindest-Sammelquote“ für Fanggeräteabfälle
  • Empfehlungen hinsichtlich eines praktikablen und nachhaltigen Behandlungs- und Recyclingkonzeptes für Fanggeräte sowie in Bezug auf konkrete Ökodesign Anforderungen für eine langlebige und kreislauffähige Gestaltung von Fanggeräten

Zur weiteren Qualifizierung des Vorgehens und der Ergebnisse werden die Arbeiten von einem Beirat begleitet, der aus fünf Expertinnen und Experten mit Kompetenzen in den Bereichen Fangeräteherstellung, Fischereiwirtschaft, Hafenmanagement, Recyclingtechnik und Umweltstatistik besteht.

Kontakt:

Dirk Jepsen