Die Umsetzung der EU-Textilstrategie – Begriffsbestimmungen und Definitionen als Grundlage für die Ableitung möglicher Ökodesignanforderungen (Projektnummer:173705)

Die EU-Textilstrategie vom März 2022 referenziert umfassend die Herausforderungen, die mit dem geplanten Umsteuern hin zu einer nachhaltigen und kreislauforientierten Textilwirtschaft verbunden sind. Diesen Herausforderungen soll unter anderem mit der Einführung verbindlicher Ökodesign-Anforderungen begegnet werden. Konkret plant die EU-Kommission verbindliche produktspezifische Ökodesign-Anforderungen festzulegen, um eine bessere Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit, Faser-zu-Faser-Recyclingfähigkeit und einen höheren vorgeschriebenen Rezyklatfaseranteil zu erzielen sowie das Vorhandensein besorgniserregender Stoffe zu begrenzen und nachzuverfolgen. Vor diesem Hintergrund ist es Ziel des Vorhabens relevante Begriffe zu Aspekten der Materialeffizienz zu konkretisieren und zu definieren. Diese Begriffe sollen als Grundlage für die Ableitung möglicher Ökodesignanforderungen dienen.

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Dirk Jepsen

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