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Bewertung von medienübergreifenden Aspekten bei bestimmten industriellen Prozessen
Phase II: Erprobung
 
 
 
Auftraggeber
Umweltbundesamtes (FKZ 201 94 310)

Durchführung:
Dirk Jepsen, Institut für Ökologie und Politik GmbH, Hamburg

Kooperationspartner:
Arcadis Trischler & Partner GmbH Darmstadt
Ifeu Institut für Energie- und Umweltforschung GmbH, Heidelberg

Laufzeit:
Juli 2001 - März 2005
 
 
 
Hintergrund

Die EU-Richtlinie 96/61/EC über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) verfolgt das Ziel einer Abkehr vom Schutz der einzelnen Umweltmedien hin zu einem integrierten Schutzkonzept, nach dem die Umwelt insgesamt vor den negativen Auswirkungen industrieller Aktivitäten geschützt werden soll. Es werden "Beste verfügbare Techniken" (BAT) definiert, die auch mögliche Verlagerungen von Belastungen zwischen Umweltkompartimenten (z.B. zwischen Abluft und Abwasser, Emissionsminderung vs. Klimaschutz) berücksichtigen sollen. Das heisst, die medienübergreifenden Auswirkungen der verschiedenen Techniken müssen soweit wie möglich bewertet werden. Eine Expertengruppe auf EU-Ebene ("TWG Economic and Cross Media Aspects of BAT") befaßt sich mit Kostenaspekten und mit medienübergreifenden Aspekten bei der Bewertung von Technikalternativen und erstellt hierzu ein horizontales BAT-Referenzdokument (BREF).
 
 
Ziel und erwartete Ergebnisse

Das Forschungsvorhaben dient der Harmonisierung einer im Vorgänger-Projekt (FKZ 298 94 312) von Arcadis, Trischler & Partner und IfEU entwickelten Methode mit den in anderen Mitgliedsstaaten entwickelten Methoden. Dieses Teilergebnis liegt inzwischen in Form eines Entwurfs der europäischen "Cross Media Guidelinies" vor.

Weiterer Projektgegenstand sind die praktische Erprobung der Methodik anhand exemplarischer Fallbeispiele, die sich zum einen aus der sektoralen BAT-Diskussion auf EU-Ebene, zum anderen aus den Bedürfnissen der deutschen Länderbehörden als prioritär herausstellen. Für diese Fallbeispiele wird anhand der harmonisierten Bewertungsmethodik geprüft werden, ob in einem Zielkonflikt mehrere technische Varianten als "Beste verfügbare Technik" gelten können bzw. unter welchen Randbedingungen eine technische Variante der anderen deutlich überlegen ist.

Die Methode soll auch im nationalen Rahmen bei der Fortentwicklung des untergesetzlichen Regelwerks genutzt werden.
 
 
Ihre Ansprechperson ist
 
Dirk Jepsen