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Bewertung von medienübergreifenden
Aspekten bei bestimmten industriellen Prozessen
Phase II: Erprobung
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Auftraggeber
Umweltbundesamtes (FKZ 201 94 310)
Durchführung:
Dirk Jepsen, Institut für Ökologie und Politik GmbH, Hamburg
Kooperationspartner:
Arcadis Trischler & Partner GmbH Darmstadt
Ifeu Institut für Energie- und Umweltforschung GmbH, Heidelberg
Laufzeit:
Juli 2001 - März 2005
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Hintergrund
Die EU-Richtlinie 96/61/EC über die integrierte Vermeidung und
Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) verfolgt das
Ziel einer Abkehr vom Schutz der einzelnen Umweltmedien hin zu einem
integrierten Schutzkonzept, nach dem die Umwelt insgesamt vor den
negativen Auswirkungen industrieller Aktivitäten geschützt
werden soll. Es werden "Beste verfügbare Techniken"
(BAT) definiert, die auch mögliche Verlagerungen von Belastungen
zwischen Umweltkompartimenten (z.B. zwischen Abluft und Abwasser,
Emissionsminderung vs. Klimaschutz) berücksichtigen sollen. Das
heisst, die medienübergreifenden Auswirkungen der verschiedenen
Techniken müssen soweit wie möglich bewertet werden. Eine
Expertengruppe auf EU-Ebene ("TWG Economic and Cross Media Aspects
of BAT") befaßt sich mit Kostenaspekten und mit medienübergreifenden
Aspekten bei der Bewertung von Technikalternativen und erstellt hierzu
ein horizontales BAT-Referenzdokument (BREF). |
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Ziel und erwartete Ergebnisse
Das Forschungsvorhaben dient der Harmonisierung einer im Vorgänger-Projekt
(FKZ 298 94 312) von Arcadis, Trischler & Partner und IfEU entwickelten
Methode mit den in anderen Mitgliedsstaaten entwickelten Methoden.
Dieses Teilergebnis liegt inzwischen in Form eines Entwurfs der europäischen
"Cross Media Guidelinies" vor.
Weiterer Projektgegenstand sind die praktische Erprobung der Methodik
anhand exemplarischer Fallbeispiele, die sich zum einen aus der sektoralen
BAT-Diskussion auf EU-Ebene, zum anderen aus den Bedürfnissen
der deutschen Länderbehörden als prioritär herausstellen.
Für diese Fallbeispiele wird anhand der harmonisierten Bewertungsmethodik
geprüft werden, ob in einem Zielkonflikt mehrere technische Varianten
als "Beste verfügbare Technik" gelten können bzw.
unter welchen Randbedingungen eine technische Variante der anderen
deutlich überlegen ist.
Die Methode soll auch im nationalen Rahmen bei der Fortentwicklung
des untergesetzlichen Regelwerks genutzt werden. |
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Ihre Ansprechperson ist |
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Dirk
Jepsen |
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