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Entwicklung von Mindestanforderungen und institutionellen Rahmenbedingungen für die „angemessene Kontrolle“ von
zulassungspflichtigen Chemikalien
 

 

Auftraggeber
Umweltbundesamt (FKZ 206 67 460/02)

Durchführung
Martin Führ und Stefanie Merenyi, sofia, Darmstadt

Kooperationspartner
Antonia Reihlen, Institut für Ökologie und Politik, Hamburg
Dirk Bunke, Ökoinstitut e.V., Freiburg
Andreas Hermann, Ökoinstitut e.V., Darmstadt

Laufzeit
2006 - 2008

 
 
 
Hintergrund und Aufgabenstellung
 

REACH sieht für besonders besorgniserregende Stoffe ein Zulassungs- oder Beschränkungsverfahren vor. Dies soll sicherstellen, dass Maßnahmen getroffen werden, um die stoffbedingten Risiken so weit als möglich zu verringern und Substitution zu fördern. Für Stoffe ohne Wirkungsschwelle ist im Zulassungsantrag nachzuweisen, dass der sozioökonomische Nutzen die Risiken überwiegt. Die Exposition ist in jedem Fall möglichst niedrig zu halten.

 
Ziel und erwartete Ergebnisse
 

Aufgabe ist es für die Zulassung von Stoffen, die als besonders besorgniserregend angesehen werden, Mindestanforderungen für die angemessene Kontrolle aus naturwissenschaftlicher und juristischer Sicht zu entwickeln. Weiterhin ist die Frage nach einfach überprüfbaren Indikatoren zur Überwachung und Erfolgskontrolle zu erörtern.

 
Anhand von zwei Altstoffen (DecaBDE und PFOA) werden beispielhaft die Datenlage sowie bereits von der Industrie getroffene Maßnahmen zur Emissionsminderung beschrieben. Unter der Annahme, diese Stoffe wären besonders besorgniserregend (Artikel 57f) und zulassungspflichtig unter REACH, werden mögliche Anforderungen für einen Antrag auf Zulassung abgeleitet. Weiterhin werden mögliche Bedingungen für die Erteilung einer fiktiven Zulassung erarbeitet.
 

Rechtliche Mindestkriterien für das Management besonders besorgniserregender Stoffe werden bezüglich der verfügbaren Instrumente von REACH juristisch analysiert. Hierbei werden die rechtlichen Spielräume für die Zulassung ausgelotet, sowie ähnliche Konzepte aus anderen Gesetzesbereichen auf ihre Übertragbarkeit hin untersucht.

 
Ein weiterer Schwerpunkt des Projektes liegt auf der Erarbeitung von Strategien, Monitoringmaßnahmen in das Konzept der angemessenen Kontrolle von Stoffen im Zulassungsverfahren zu verankern.
 

Das Projekt wird in enger Abstimmung mit dem Umweltbundesamt sowie unter Einbindung weiterer Akteure aus Industrie und Behörden bearbeitet. Die Ergebnisse werden in einem Endbericht sowie im Rahmen von Workshops vorgestellt und diskutiert.

 
 
 
Ihre Ansprechpersonen sind
 
Dirk Jepsen