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Analyse der Umsetzung der Anforderungen von Artikel 7 unter REACH bei importierten Erzeugnissen

 
 
 

Auftraggeber
Umweltbundesamt (FKZ 3707 67 400 5)

Durchführung
Heike Lüskow, Dirk Jepsen, Institut für Ökologie und Politik, Hamburg

Kooperationspartner
Kerstin Heitmann, Margarethe von Bismark, UMCO GmbH

Laufzeit
2008-2009

 
 
 
Hintergrund und Aufgabenstellung
 
Unter REACH werden nach Artikel 7 zukünftig auch Anforderungen an Stoffe in Erzeugnissen gelten, die so bisher im Chemikalienrecht nicht geregelt wurden. Bislang wurden Stoffe in Erzeugnissen, die problematische Eigenschaften in Bezug auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt haben, im Chemikalienrecht allenfalls über Verwendungsbeschränkungen der Richtlinie 76/769/EWG reguliert. Weitergehende Anforderungen vor allem an Verbraucherprodukte werden bisher allein über die produktbezogenen Regelungen erfasst.
 
 

Ziel und erwartete Ergebnisse

 

Mit REACH werden die Produzenten von Erzeugnissen innerhalb Europas zukünftig ausreichend Informationen erhalten, um die Anforderungen des Artikels 7 umsetzen zu können.

 

Diese Kommunikationsanforderungen gelten in den außereuropäischen Lieferketten nicht. Das stellt einerseits die Importeure von Erzeugnissen vor die Schwierigkeit, die entsprechend notwendigen Informationen von ihren Vorlieferanten zu erhalten. Diese Informationen sind aber Vorraussetzung dafür, dass sie ihre REACH-Pflichten ableiten und ein konformes Handeln nachweisen können. Andererseits ist es für die nationalen Überwachungsbehörden schwierig, die Konformität beim Import zu überwachen. Für beide Akteure gilt es daher praktikable Instrumente zum Konformitätsnachweis bzw. zur Überwachung zu entwickeln.

 

Im Projekt wird der Fokus auf den Import von Erzeugnissen gelegt, die unter den Artikel 7(2) fallen. Dazu werden die folgenden Fragestellungen anhand von Fallbeispielen bearbeitet:

 
  • Welche Schwierigkeiten ergeben sich für Importeure und welche Instrumente sind geeignet diese zu lösen und ein REACH-konformes Handeln nachzuweisen?
  • Welche Möglichkeiten bestehen bei der Überwachung durch die Länderbehörden und welches sind die nötigen Voraussetzungen dafür?
  • Sind die REACH-Anforderungen für den Import von Erzeugnissen ausreichend, um einen hohen Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sicherzustellen oder bestehen Regelungslücken bzw. Schwachstellen?
 

Die Ergebnisse sollen auch in Hinblick auf ihre mögliche Eignung zur Umsetzung im internationalen Rahmen hin betrachtet werden.

 
 
 
 

Ihre Ansprechperson

   
Olaf Wirth