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Leitlinien zur Expositionsbewertung der Abfallphase

 
 
 

Auftraggeber
Europäische Chemikalienagentur (ECHA/2008/2/SR 17)


Durchführung
Institut für Ökologie und Politik, Hamburg


Laufzeit
2009-2010

 
 
 
Hintergrund und Aufgabenstellung
 
Bei der Stoffsicherheitsbeurteilung unter REACH ist nach Anhang 1 für alle gefährlichen Stoffe auch die Abfallphase zu betrachten. Hierbei ist für jede Verwendung zu ermitteln, welche Menge des registrierten Stoffes zu Abfall wird, wie die Abfälle auf den jeweiligen Lebenszyklusstufen der Wertschöpfungskette gehandhabt werden und ob die daraus entstehenden Emissionen zu Risiken für Mensch und Umwelt führen können.
 
Die Expositionsabschätzung der Abfallphase ist eine besondere Herausforderung für die Registranten, da über das Abfallmanagement in der Wertschöpfungskette oft Informationen fehlen, ähnliche oder sogar gleiche Abfälle unterschiedlichen Behandlungswegen zugeführt werden können und für die Emissionsabschätzung nur in den seltensten Fällen stoffspezifische Faktoren vorhanden sind.
 
Dieses Projekt diente der Entwicklung einer Methode für die Emissionsabschätzung von Stoffen in der Abfallphase und einer Zusammenstellung relevanter Informationen, anhand derer die Leitlinie R18 zur Expositionsabschätzung der Abfallphase durch die ECHA erstellt werden kann.
 
 

Ergebnisse

 
Nach der entwickelten Methode können Registranten für die Bewertung der Abfallphase die für den Stoff möglichen Abfallströme (auf der ersten Ebene sind dies haushaltsähnliche Abfälle, Abfälle zur Wiedergewinnung und gefährliche Abfälle) identifizieren und anhand von Standardfaktoren die Emissionen abschätzen. Dies ist für die jeweiligen identifizierten Verwendungen separat zu leisten. Im Weiteren wurden Möglichkeiten der Verfeinerung von Annahmen aufgezeigt.
 
Die Anzahl von Behandlungsanlagen einer bestimmten Technologie geht in die Berechnung der lokalen Emissionen ein (fmainsource), womit der Infrastruktur im Abfallsektor Rechnung getragen wird. Abfallbehandlungsprozesse die Primärprozessen entsprechen, wie z.B. das Recycling von Kunststoffen, können durch die Bewertung der Verwendung als abgedeckt angesehen werden.
 
Anhand von zwei Beispielen (Antioxidans in Kunststoffen, mittelkettige Chlorparaffine) ist die Vorgehensweise zur Emissionsermittlung illustriert, sowie beispielhaft ausgeführt welche Information mit dem Sicherheitsdatenblatt zu kommunizieren ist.
 
Die auf dem Projekt basierende Leitlinie ist noch in der Konsultation. Der aktuelle Stand steht unter http://guidance.echa.europa.eu/guidance4_en.htm
 
 
 

Ihre Ansprechpersonen sind

   
Dirk Jepsen
Antonia Reihlen