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Leitlinien zur Expositionsbewertung der Abfallphase
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Auftraggeber
Europäische Chemikalienagentur (ECHA/2008/2/SR 17)
Durchführung
Institut für Ökologie und Politik, Hamburg
Laufzeit
2009-2010
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Hintergrund und Aufgabenstellung |
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Bei der Stoffsicherheitsbeurteilung unter
REACH ist nach Anhang 1 für alle gefährlichen Stoffe auch
die Abfallphase zu betrachten. Hierbei ist für jede Verwendung
zu ermitteln, welche Menge des registrierten Stoffes zu Abfall wird,
wie die Abfälle auf den jeweiligen Lebenszyklusstufen der Wertschöpfungskette
gehandhabt werden und ob die daraus entstehenden Emissionen zu Risiken
für Mensch und Umwelt führen können. |
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Die Expositionsabschätzung der Abfallphase
ist eine besondere Herausforderung für die Registranten, da über
das Abfallmanagement in der Wertschöpfungskette oft Informationen
fehlen, ähnliche oder sogar gleiche Abfälle unterschiedlichen
Behandlungswegen zugeführt werden können und für die
Emissionsabschätzung nur in den seltensten Fällen stoffspezifische
Faktoren vorhanden sind. |
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Dieses Projekt diente der Entwicklung einer
Methode für die Emissionsabschätzung von Stoffen in der
Abfallphase und einer Zusammenstellung relevanter Informationen, anhand
derer die Leitlinie R18 zur Expositionsabschätzung der Abfallphase
durch die ECHA erstellt werden kann. |
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Ergebnisse
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Nach der entwickelten Methode können
Registranten für die Bewertung der Abfallphase die für den
Stoff möglichen Abfallströme (auf der ersten Ebene sind
dies haushaltsähnliche Abfälle, Abfälle zur Wiedergewinnung
und gefährliche Abfälle) identifizieren und anhand von Standardfaktoren
die Emissionen abschätzen. Dies ist für die jeweiligen identifizierten
Verwendungen separat zu leisten. Im Weiteren wurden Möglichkeiten
der Verfeinerung von Annahmen aufgezeigt. |
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Die Anzahl von Behandlungsanlagen einer bestimmten
Technologie geht in die Berechnung der lokalen Emissionen ein (fmainsource),
womit der Infrastruktur im Abfallsektor Rechnung getragen wird. Abfallbehandlungsprozesse
die Primärprozessen entsprechen, wie z.B. das Recycling von Kunststoffen,
können durch die Bewertung der Verwendung als abgedeckt angesehen
werden. |
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Anhand von zwei Beispielen (Antioxidans in
Kunststoffen, mittelkettige Chlorparaffine) ist die Vorgehensweise
zur Emissionsermittlung illustriert, sowie beispielhaft ausgeführt
welche Information mit dem Sicherheitsdatenblatt zu kommunizieren
ist. |
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Die auf dem Projekt basierende Leitlinie
ist noch in der Konsultation. Der aktuelle Stand steht unter http://guidance.echa.europa.eu/guidance4_en.htm |
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Ihre Ansprechpersonen sind
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Dirk
Jepsen |
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Antonia
Reihlen |
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