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Konformitätskontrolle der
Umsetzungmaßnahmen von umweltbezogenen EU-Richtlinien in den
Europäischen Mitgliedstaaten
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Auftraggeber
Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt
Durchführung
Martin Hack, Jochen Gebauer,
Rechtsanwälte Günther, Heidel, Wollenteit, Hack
Kooperationspartner
Knut Sander, Institut für Ökologie und Politik, Hamburg
Laufzeit
Dezember 2003 - Dezember 2004
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Hintergrund |
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Nach Artikel 211 des EU-Vertrages soll die Kommission
gewährleisten, dass die Bestimmungen des Vertrages und die ergriffenen
Maßnahmen der Vollzugsbehörden vollständig und zutreffend
Anwendung finden. |
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Wenn nach Ansicht der Kommission ein Mitgliedsstaat
den Verpflichtungen des EU-Vertrages nicht nachgekommen ist, kann
sie nach Anhörung des Mitgliedstaates eine Stellungnahme unterbreiten
(Artikel 226 EU-Vertrag). Sollte der betreffende Staat die Konformität
nicht innerhalb der von der Kommission festgelegten Zeitspanne sicherstellen,
darf Letztere den Fall beim Europäischen Gerichtshof einklagen. |
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Obwohl die Kommission eine steigende Anzahl an Beschwerden
über Regelverstöße von Mitgliedsstaaten verzeichnet
(etwa 700 im Jahr 2001), hat sie keine gezielten Mittel um die Anwendung
der Gesetzgebung durch die nationalen Behörden zu überprüfen.
Es ist äußerst wichtig, dass die ergriffenen nationalen
Maßnahmen zur Implementierung des Umweltrechtes der Gemeinschaft,
systematisch, analytisch und unverzüglich geprüft werden,
um die Rechtssicherheit und den Vollzug der Rechte und Pflichten der
Betroffenen gewährleistet wird, sowie die frühzeitige Identifizierung
von potentiellen Konformitätsproblemen zu ermöglichen. |
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Ziel |
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Das Ziel dieser Studie ist es die Übereinstimmung
der nationalen Legislative in Bezug auf bestimmte Europäische
Schlüsselrichtlinien im Umweltbereich zu analysieren. Die Kommission
wird diese Studie als Hintergrundinformation verwenden um sicherzustellen,
dass die Umweltrichtlinien der Gemeinschaft vollständig und zutreffend
in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. |
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Aufgaben |
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Die im folgenden aufgeführten Richtlinien
werden auf Konformität mit deutschen Gesetzen, Verordnungen und
Verwaltungsvorschriften analysiert. Weiterhin erfolgt eine Bewertung
der Richtlinienumsetzung in den Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften
des Bundes und z.T. auch der Länder. |
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- Allgemein
Richtlinie 97/11/EG über die Umweltverträglichkeitsprüfung
bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, für
die fünf Länder Baden-Württemberg, Bayern, Bremen,
Brandenburg und Niedersachsen.
- Luft
Richtlinie 97/68/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der
Mitgliedstaaten über Maßnahmen zur Bekämpfung
der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden
Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und
Geräte
Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- und
Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 93/12/EWG
des Rates.
Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen
flüchtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten Tätigkeiten
und in bestimmten Anlagen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel
entstehen.
Richtlinie 1999/32/EG über eine Verringerung des Schwefelgehalts
bestimmter flüssiger Kraft- oder Brennstoffe und zur Änderung
der Richtlinie 93/12/EWG.
- Lärm
Richtlinie 2000/14/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der
Mitgliedstaaten über umweltbelastende Geräuschemissionen
von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen.
- Wasser
Richtlinie 76/464/EWG betreffend die Verschmutzung infolge der
Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer
der Gemeinschaft für alle 16 Bundesländer.
- Chemie und Biotechnologie
Richtlinie 67/548/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften
für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher
Stoffe.
Richtlinie 98/81/EG zur Änderung der Richtlinie 90/219/EWG
über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen
in geschlossenen Systemen.
- Abfall
Richtlinie 75/442/EWG über Abfälle.
Richtlinie 91/157/EWG über gefährliche Stoffe enthaltende
Batterien und Akkumulatoren.
Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien.
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Ihre Ansprechpersonen sind |
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Martin Hack |
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Knut
Sander |
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