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Leitfaden zur Erfüllung der Anforderungen zu gefährlichen Stoffen in Erzeugnissen unter REACH (RIP 3.8)
 
 
Hauptauftraggeber:
EU-Kommission
 
Direkter Auftraggeber:
DHI Water & Environment
 
Durchführung:
Antonia Reihlen, Institut für Ökologie und Politik, Hamburg
 
Kooperationspartner:
Danish Toxicology Centre (DTC), Umwelbundesamt (Deutschland), Umweltbundesamt (Österreichisch), Kemi (Schweden), Danish Environmental Protection Agency, Norwegian Pollution Control Authority
 
Laufzeit:
Juni 2005 - März 2006
 
 
Hintergrund
 
Im Oktober 2003 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine neue Chemikalienverordnung (REACH = Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) veröffentlicht. Unter anderem werden hiernach die Hersteller und Importeure von Erzeugnissen verpflichtet sicherzustellen, dass durch erwünschte oder unbeabsichtigte Freisetzungen von gefährlichen Stoffen aus diesen Erzeugnissen keine Risiken für Mensch oder Umwelt entstehen.
 
Nach derzeitigem EU Recht existiert keine gültige Definition für Erzeugnisse. Die Definition im Verordnungsvorschlag ähnelt der deutschen und einigen internationalen Definitionen, lässt aber Raum für Interpretationen. Weitere Begriffe, die im REACH Text verwendet werden, wie z.B. 'erwünscht Freisetzung' oder 'vernünftigerweise vorhersehbare Anwendungsbedingungen' sind nicht eindeutig.
 
Die Umsetzung des Artikel 6, der die Anforderungen an Hersteller und Importeure von Erzeugnissen beinhaltet, ist für viele Akteure unklar. Insbesondere die Möglichkeiten und Strategien zur Identifizierung und Quantifizierung von gefährlichen Stoffen in Erzeugnissen sind bisher nicht beschrieben.
 
 
 
Ziel und erwartete Ergebnisse
 
Im REACH Implementation Projekt (RIP) werden zwei Hauptziele verfolgt:
 
  • Klärung, Erläuterung und Illustration unklarer Begrifflichkeiten des Artikel 6 in REACH
  • Erarbeitung eines Leitfadens, um die Hersteller und Importeure von Erzeugnissen bei der Umsetzung der zukünftigen Anforderung zu unterstützen.
 
Ergebnisse des Projektes werden entsprechend eine Beschreibung der Begrifflichkeiten sein, anhand derer alle Akteure eindeutig entscheiden können sollen, ob ihre Produkte Erzeugnisse sind, ob aus diesen eine beabsichtigte oder wahrscheinliche Freisetzung gefährlicher Stoffe stattfindet und ob dies dazu führt, dass dies Stoffe bei der europäischen Chemikalienagentur zu registrieren oder notifizieren sein werden.
Die Erläuterungen und Illustrationen werden in einem Leitfaden zusammengestellt werden. Dieser wird weiterhin konkrete Hilfestellungen und Arbeitsanleitungen bereitstellen, anhand derer die Entscheidung zur Notifizierung und Registrierung getroffen werden kann.
 
 
 
 
Ihre Ansprechpersonen sind
   
Dirk Jepsen