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SubChem
- Nachhaltige Substitution von gefährlichen Chemikalien
Gefahrstoff-Substitution - Innovation durch erfolgreiches Zusammenwirken
von Wirtschaft, Staat und Zivilgesellschaft
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Hintergrund und Fragestellung |
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Eine umfassende Prüfung vor der Erstvermarktung
ist heute ein breit akzeptierter und rechtlich verankerter Grundsatz
im Umgang mit chemischen Stoffen. In ihrem Weißbuch "Strategie
für eine künftige Chemikalienpolitik" (Februar 2001)
hat die EU Kommission darüber hinaus die Vorsorge und die Substitution[1]
als weitere Grundprinzipien im künftigen Umgang mit chemischen
Stoffen vorgeschlagen. Der Umweltministerrat hat diesen Vorschlag
im Juni 2001 bestätigt und darüber hinaus festgestellt,
dass die Innovation zur Entwicklung neuer Chemikalien und alternativer
Technologien stimuliert werden muss. |
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In Deutschland ist ein solches Substitutionsprinzip
für gefährliche Arbeitsstoffe als "Ermittlungspflicht"
des Arbeitgebers und "Ersatzstoffgebot" (§ 16 GefStoffV)
bereits rechtlich verankert. Zudem ist die "Schadstoffarmut"
mittlerweile zu einem relevanten Qualitätsmerkmal von Verbraucherprodukten
geworden, verbunden mit einem allgemeinen Bedeutungszuwachs des Themenfeldes
"Umwelt und Gesundheit" in der Politik. Den wirtschaftlichen
Akteuren ist es bislang allerdings nur in Einzelfällen gelungen,
das Vorsorge- und das Substitutionsprinzip zum integralen Bestandteil
bei der Entwicklung von Produkten und der Gestaltung technischer Prozesse
zu machen. Folgende Ursachen tragen dazu bei:
- Noch weit über 90% des Marktes besteht aus Chemikalien,
die schon seit Jahrzehnten im Einsatz sind ("Altstoffe"),
keiner angemessenen Prüfung vor ihrer Erstvermarktung unterzogen
wurden und die im Laufe der Zeit eine hohe Zahl von Anwendungen
gefunden haben. Die umwelt- und gesundheitsbezogenen Eigenschaften
dieser "Altstoffe" sind nur lückenhaft untersucht.
Entsprechend schwierig ist die unternehmerische Entscheidung,
den "langfristig richtigen Stoff" für einen technischen
Bedarf auszuwählen.
- Das europäische Chemikalienrecht sieht für die Markteinführung
neuer Chemikalien wesentlich höhere Dokumentations- und Nachweispflichten
vor als für Altstoffe. Durch das Fehlen einer verbindlichen
Anpassungsfrist für Altstoffe setzt das Chemikalienrecht
ökonomische Signale, die Substitutionsmaßnahmen behindern.
- Die unternehmerische Entscheidung zwischen zwei oder mehr Alternativen
bei der Substitution eines gefährlichen Stoffes sollte unter
dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit, das heißt unter ökologischen,
sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen werden.
Praxistaugliche Instrumente zur Bewertung von Stoffen mit Blick
auf diese "Innovationsrichtung" sind bislang nur ansatzweise
entwickelt.
- Da es den absolut sicheren Stoff' nicht gibt, sehr wohl
aber jeweils sicherere Alternativen', erfordert die Substitution
von gefährlichen Stoffen einen dynamischen, selbsttragenden
Innovationsprozess im Sinne einer ständigen Verbesserung
von Produkten und Prozessen. Eine Integration dieser Aufgabe in
die interne Organisation des Einkaufs, des Umweltschutzes, der
Produktionstechnik und der Produktentwicklung ist bislang lediglich
in wenigen Unternehmen gelungen.
- Da chemische Stoffe bestimmte Funktionen in Prozessen und Produkten
erfüllen, sind häufig die Gefahrenmerkmale des Stoffes
eng mit seiner technischen Funktion verknüpft. Die Substitution
erfordert daher technische und/oder organisatorische Anpassungen
bei mehreren Akteuren auf den Verarbeitungsketten, das heißt,
ein innovationsfähiges System von Akteuren.
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Im Rahmen des Förderschwerpunktes "Integrierter
Umweltschutz - Rahmenbedingungen für Innovationen zum nachhaltigen
Wirtschaften (RIW)" des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF) zielt das Forschungsprojekt "Gestaltungsoptionen
für handlungsfähige Innovationssysteme zur erfolgreichen
Substitution gefährlicher Stoffe" darauf ab, Strategien
und Maßnahmen zu identifizieren, mit Hilfe derer die oben skizzierten
Innovationshemmnisse abgebaut werden können. |
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Dabei sollen im wesentlichen drei Fragestellungen
beantwortet werden: |
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- Innovationsrichtung: Mit welchen Bewertungsansätzen
und -instrumenten kann es den Wirtschaftsakteuren gelingen, größere
"Richtungssicherheit" bei der Elimination gefährlicher
Stoffe zu erlangen?
- Risikomanagement: Unter welchen Bedingungen und mit welchen
Maßnahmen kann die Integration der Substitutionsaufgabe
in die interne Organisation der Unternehmen sowie entlang der
Wertschöpfungskette gelingen?
- Innovationsfähigkeit: Welche Rahmenbedingungen
sind für die Herausbildung innovationsfähiger Akteurskonstellationen
günstig? Wie können wirtschaftliche, staatliche und
zivilgesellschaftliche Akteure in erfolgreichen Innovationssystemen
optimal zusammen wirken?
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Durchführung |
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Das Projekt wird im Verbund von drei Hamburger Forschungseinrichtungen
durchgeführt, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
FB Maschinenbau und Produktion, ÖKOPOL - Institut für Ökologie
u. Politik GmbH, Kooperationsstelle DGB-Gewerkschaften Hochschulen.
Die Forschungsarbeiten werden in Kooperation mit dem Verband der Deutschen
Chemischen Industrie (VCI) und bestimmten Chemie-Fachverbänden
(zum Beispiel TEGEWA) sowie Verbänden der gewerblichen Chemieanwender
(zum Beispiel Textilveredler Verband [TVI] oder NORDMETALL) sowie
insbesondere mit einzelnen Partner-Unternehmen durchgeführt.
Die Projektlaufzeit beträgt 2,5 Jahre - Frühjahr 2001 bis
Ende 2003. |
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Methode und Arbeitsschwerpunkte |
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Aus der Analyse von Fällen erfolgreicher, gescheiterter
oder aktuell zur Diskussion stehenden Substitutionen[2]
sollen auf der Basis einer Typologie erfolgreicher
Innovationssysteme Empfehlungen für die Gestaltung von Politikstilen,
Regulierungsmustern, Managementsystemen, Beteiligung von Anspruchsgruppen
und Akteurskonstellationen abgeleitet werden. Die Informationssammlung
erfolgt über Literaturauswertung und Gespräche mit den beteiligten
Akteuren. Um Richtungssicherheit im Innovationsprozess zu gewinnen,
ist die Bewertung der Ausgangsstoffe und der Substitute unter Nachhaltigkeitsgesichtpunkten
erforderlich. Die dafür bisher bestehenden metho-dischen Ansätze
sollen im Forschungsvorhaben weiter entwickelt werden, insbesondere
im Hinblick auf die Integration und Operationalisierung von Nachhaltigkeitskriterien
und (öko-) toxischen Wirkungsrisiken.
An allen Arbeitsschritten sind die Verbände (Transferpartner)
und Unternehmen (Praxispartner) über Workshops und Informationsveranstaltungen
beteiligt. |
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Kontakt |
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- Koordinationsbüro SubChem an der Hochschule für Angewandte
Wissenschaften Hamburg, Andrea
Effinger, Berliner Tor 21, 20099 Hamburg
- Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, FB
Maschinenbau und Produktion, Prof.
Arnim von Gleich (Projektleitung); Berliner Tor 21, 20099
Hamburg
- Ökopol
- Institut für Ökologie und Politik GmbH, Dirk Jepsen,
Nernstweg 32-34, 22765 Hamburg
- Kooperationsstelle
DGB Gewerkschaften/Hochschulen Hamburg, Angelika
Braun, Lothar
Lißner; Besenbinderhof 60, 20097 Hamburg
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[1]Das
Substitutionsprinzip ist bislang auf EU Ebene nicht definiert. Als
Arbeitsdefinition schlagen wir vor: Identifikation und Ersatz (emissionsrelevanter)
gefährlicher Stoffe durch risikoärmere (inhärent sicherere)
Alternativen als Managementaufgabe im Rahmen des betrieblichen Umwelt-
und Gesundheitsschutzes, der Produktsicherheit sowie der Produktentwicklung.
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[2]
Es ist vorgesehen etwa zehn gut dokumentierbare Fälle im Hinblick
auf fördernde und hemmende Faktoren zu analysieren. Anschließend
erfolgt die vertiefende Untersuchung von zwei aktuellen Innovationsfeldern.
Dafür stehen Textilhilfsstoffe, UV-Druckfarben, Kunststoffadditive,
Metallreinigung und Oberflächenveredelung sowie Dekorationsfarben
und Lacke in der engeren Auswahl. [zurück] |
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