REACH Weiterentwicklung
Vorschläge für die Fortschreibung und Weiterentwicklung der Europäischen Chemikalienverordnung nach 2018 und Strategien zur Umsetzung
Ein Projekt des Umweltbundesamtes (FKZ 3717 67 410 0)
Im Bericht der EU-Kommission zum Stand der Umsetzung der REACH Verordnung (Art. 117 REACH) wird diese als überwiegend erfolgreich bezeichnet. Dennoch wird Verbesserungsbedarf bezüglich der Informationsqualität in den Registrierungsdossiers, der Effektivität und Effizienz der REACH-Verfahren, den Überschneidungen mit weiteren Gesetzgebungen, besonders im Bereich Abfall und Arbeitsschutz, sowie hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie/Zulassungsverfahren gesehen.
Das Projekt „REACH-Weiterentwicklung“ bezweckt einerseits ‒ und in Ergänzung der Arbeit der EU-Kommission ‒ Defizite in der REACH-Umsetzung zu identifizieren und analysieren und ggf. Vorschläge zur Verbesserung der Situation zu entwickeln. Andererseits werden außerdem Möglichkeiten untersucht, die REACH Verordnung gemäß der übergeordneten Zielsetzung eines sicheren Umgangs mit Chemikalien ‒ auch im Kontext des internationalen Chemikalienmanagements ‒ weiter zu entwickeln.
Das Projekt soll das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) sowie die für REACH zuständigen Bundesoberbehörden (Umweltbundesamt (UBA), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)) gezielt unterstützen. Die Bearbeitung der Teilprojekte erfolgt durch die Ökopol GmbH in Kooperation mit dem Ökoinstitut Freiburg, Risk & Policy Analysts (RPA Ltd), der Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse (Sofia) und dem Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe GmbH (FoBiG).
Das Projekt gliedert sich in die folgenden Arbeitspakete, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten der Projektlaufzeit beendet werden. Die meisten Arbeitspakete werden mit einem Bericht abgeschlossen, der als UBA-Text veröffentlicht wird. Weitere Dokumente werden auf dieser Internetseite zu finden sein.
Auswertung von Studien und Reports (AP1 – abgeschlossen)
In diesem Arbeitspaket wurden die wesentlichen Aussagen der Berichte zur REACH-Überprüfung zusammengefasst und die darin enthaltenen Vorschläge zur Verbesserung des REACH-Textes, der Leitfäden der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und der allgemeinen Umsetzung der Anforderungen seitens der Unternehmen und Behörden (Überwachung) zusammengestellt.
Insgesamt bestehen wenige Unterschiede zwischen dem Bericht der EU-Kommission und den ausgewerteten Dokumenten hinsichtlich der Bewertung, dass die REACH-Umsetzung insgesamt erfolgreich ist und zu Umwelt- und Gesundheitsnutzen führen wird, welche die Umsetzungskosten übersteigen. Alle Dokumente benennen die Verbesserungen der Qualität der Registrierungsdossiers als zentrale Aufgabe. Des Weiteren besteht Bedarf, die Schnittstellen mit anderen Regelungen sowie die Regulierung von Stoffen in importierten Erzeugnissen zu verbessern. Es besteht Einigkeit, dass die Effizienz von Dossier- und Stoffbewertungen, dem Zulassungs- und dem Beschränkungsverfahren gesteigert werden sollte. Wesentliche Unterschiede in den Bewertungen der Akteure bestehen bei der Regulatorischen Managementoptionenanalyse (RMOA) und beim Zulassungsverfahren.
Im Vergleich zur REACH-Überprüfung aus 2012/2013 hat sich die Umsetzung der REACH-Verordnung in vielen Bereichen verbessert, u. a. da die Empfehlungen und Maßnahmen aus dem ersten Review weitgehend umgesetzt wurden. Allerdings sind die Fortschritte in einigen Bereichen so gering, wie der Kommunikation in der Lieferkette (Sicherheitsdatenblätter, SVHC in Erzeugnissen), den Schnittstellen mit anderen Gesetzgebungen sowie der Informationsqualität aus den Registrierungsdossiers, dass weitere Maßnahmen im aktuellen Review vorgeschlagen werden.
Veröffentlichungen
Arbeiten zu Aufwand und Nutzen von REACH (AP2 – abgeschlossen)
In diesem Bericht wurde die vorhandene Literatur hinsichtlich des aktuellen Kenntnisstands über die mit REACH verbundenen Vorteile und Kosten analysiert und insbesondere bezüglich der Lücken in der Einschätzung des Nutzens von REACH bewertet.
Die Ergebnisse der Studie legen nahe, dass die in der verfügbaren Literatur berücksichtigten Hauptvorteile von REACH in der Verringerung des Risikos durch gefährlicher Stoffe bei allen Schutzgütern, im vom Marktnehmen bzw. der Beschränkung gefährlicher Stoffe und der Verringerung von Umweltfreisetzungen liegen. Ein weiterer wichtiger Vorteil von REACH ist die Bereitstellung von zusätzlichen und besseren Informationen zu Stoffen für alle Interessengruppen. Ebenso wichtig ist der Informationsaustausch entlang der Lieferketten der zu einer Steigerung des Problembewusstseins und zur Umsetzung verbesserte Risikomanagementmaßnahmen führte.
Die Literaturübersicht zeigt, dass nur sehr begrenzte Schätzungen zur Quantifizierung und Monetarisierung der mit REACH verbundenen Vorteile verfügbar sind. Fehlende Überwachungsdaten und begrenzte Datenverfügbarkeit in offiziellen Datenbanken sind die Hauptgründe hierfür. Einige Daten zu den Auswirkungen von REACH auf die Wettbewerbsfähigkeit deuten darauf hin, dass Belastungen durch REACH zu Benachteiligungen der EU ansässigen Hersteller gegenüber Produzenten aus Drittländern geführt haben, während andere Hinweise daran zweifeln lassen, dass REACH hierauf überhaupt Auswirkungen hatte. Die Zulassung wird gemeinhin als wirksamer Innovationstreiber gewertet, ebenso wie der SVHC-Kandidatenlistenprozess ein gewisses Maß an Substitution und damit Innovation vorangetrieben. Allerdings sind das Ausmaß der erfolgten Substitutionen und die Rolle von REACH unklar.
Um die Lücken der Schlüsseldaten in Bezug auf die Vorteile von REACH zu schließen, wird empfohlen, prioritär verfügbaren Daten effizienter zu nutzen. Jedoch könnte auch versucht werden einen umfassenderen Datensatz auf EU-Ebene zu erstellen, weil dies eine Voraussetzung für die Quantifizierung und Monetarisierung der Vorteile ist. Auf der Kostenseite sollten zukünftige Forschungen prioritär auf erteilte Zulassungen und Maßnahmen der ECHA gelegt werden, für die nicht die Notwendigkeit von Folgenabschätzungen fokussieren.
Veröffentlichungen
Online-Befragung und REACH-Kongress 2018 (AP3 – abgeschlossen)
An der Online-Befragung zur REACH-Umsetzung zwischen Juli und September 2018 haben 159 Personen aus verschiedene Stakeholdergruppen teilgenommen. Die Antworten aus den Unternehmen zeigen dabei insgesamt den Wunsch danach, die Verordnung nicht zu verändern, die Belastungen durch die Prozesse zu verringern (besonders bei der Zulassung), die Umsetzung eher durch „weiche Maßnahmen“ zu verbessern und die Beteiligungsmöglichkeiten, z. B. im Rahmen von Konsultationen, zu verbessern. Aus den Aussagen der Vertreterinnen und Vertreter aus Behörden und Beratungsinstitutionen lassen sich keine eindeutigen Trends ableiten, wobei grundsätzlich eine Steigerung der Effizienz befürwortet wird und eine strengere Auslegung der Vorgaben für die Industrie.
Der 4. Deutsche REACH-Kongress fand am 6. und 7. Dezember 2018 in Dortmund statt. Nach der Eröffnung des Kongresses und einer ersten Einschätzung zum Umsetzungsstand durch das BMU wurden in getrennten Vortragsblöcken unterschiedliche Aspekte der Themen „Registrierung“, „Bewertungsverfahren“ und „Nutzung der Daten für das Risikomanagement“ anhand von Vorträgen (Europäische Chemikalienagentur (ECHA), Bundesoberbehörden, Vollzugsbehörden, Industrie) vorgestellt. Am Ende jedes Vortragsblocks wurde zudem ein „Schlaglicht“ auf die Ergebnisse einer im Sommer 2018 durchgeführten Online-Befragung deutscher REACH-Akteure geworfen. Zum Abschluss gaben unterschiedliche Akteure einen Ausblick, wie die weitere Umsetzung von REACH aus ihrer Sicht gestaltet werden sollte. Die Veranstaltung wurde durch ein Resümee des BMU beendet.
Veröffentlichungen
Auswertung von sozio-ökonomischen Analysen (AP4 – abgeschlossen)
In diesem Arbeitspaket wurden die sozio-ökonomischen Analysen und die dazugehörigen Stellungnahmen von RAC und SEAC analysiert und auf ihre systematischen/strukturellen Defizite ausgewertet. Hierfür wurde zunächst ein umfangreiches Analyserater erstellt, anhand dessen sowohl das Vorhandensein von Informationen (Vollständigkeit), sowie die Art und Methoden der Erhebung/Darstellung analysiert wurden (Qualität). Zudem wurde geprüft, wie RAC und SEAC mit den Informationen (bzw. Datenlücken) umgegangen sind.
Das Ergebnis des Arbeitspaketes ist ein Analyseraster zur Bewertung von SEAs sowie insgesamt 27 Analysen für unterschiedliche Stoffe. Diese werden den nationalen Behörden dazu dienen, Verbesserungsvorschläge für SEAs sowie den Umgang von SEAC und RAC mit diesen Informationen abzuleiten.
Die Arbeiten wurden im November 2019 abgeschlossen.
Veröffentlichungen
Es sind keine Veröffentlichungen geplant.
Analyse von Prozessen unter REACH (AP5)
Das Arbeitspaket ist nach den verschiedenen REACH-Verfahren unterteilt, die jeweils eigenständig untersucht werden. Ziel dieser Analysen ist es Verbesserungspotenziale bezüglich des „Funktionierens dieser Prozesse“ zu identifizieren. Einerseits soll geprüft werden, ob die operativen Mechanismen so wie geplant und in Bezug auf die spezifischen Ziele umgesetzt werden. Andererseits soll diskutiert werden, ob die Gesamtheit dieser Mechanismen ausreicht, um die Ziele der REACH-Verordnung, und ggf. auch im größeren Kontext die UN-Nachhaltigkeitsziele, in Bezug auf Chemikalien zu erreichen.
Beschränkungsverfahren (AP5.1)
Ziel des Arbeitspaketes ist es, Vorschläge zu machen wie Beschränkungsverfahren einfacher, effizienter und schneller umgesetzt werden könnten. Die Vorschläge sollen auf einer Analyse der aktuellen Umsetzung beruhen und so aufbereitet sein, dass sie in die Diskussionen auf EU-Ebene eingebracht werden könnten. Der Fokus liegt dabei auf dem Aufwand für Behörden, der zeitlichen Dauer des Verfahrens und der Rolle der Ausschüsse.
Die Arbeiten werden Oktober 2019 abgeschlossen.
Veröffentlichungen
Voraussichtlich Anfang 2020
Stoffbewertung (AP5.2)
Ziel des Arbeitspaketes ist es, Vorschläge zu machen, wie die Stoffbewertung verbessert werden kann, einschließlich der Effizienz und Geschwindigkeit der Datengenerierung. Die Vorschläge sollen auf einer Analyse der aktuellen Umsetzung beruhen und so aufbereitet sein, dass sie in die Diskussionen auf EU-Ebene eingebracht werden könnten.
Die Arbeiten werden im September 2019 abgeschlossen.
Veröffentlichungen
Voraussichtlich Anfang 2020
Dossierbewertung (AP5.3 – abgeschlossen)
Die Studie analysiert unter dem Blickwinkel der Ziele der REACH-Verordnung wie sich die Qualität von Registrierungsdossiers verbessern ließe. Ausgangspunkt ist, dass empirische Daten, u.a. von der ECHA zur Verfügung gestellt, darauf hindeuten, dass ein relevanter Teil der Registrierungsdossiers die in REACH formulierten Anforderungen nicht erfüllt.
Die Studie untersucht die Anforderungen der relevanten rechtlichen Mechanismen Vollständigkeitsprüfung und Dossierbewertung sowie deren praktische Umsetzung, und anhand vorliegender Daten deren messbare Auswirkungen. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse entwickelt der Bericht „Policy Options“, die zu einer Verbesserung beitragen können.
Eine eingehende Folgenabschätzung der vorgestellten Optionen ist nicht Gegenstand der Studie. Dennoch legen die Ergebnisse nahe, dass der rechtliche Kontext klarstellender Maßnahmen bedarf. Dies gilt für jeden der analysierten Problembereiche.
Veröffentlichungen
SVHC-Identifizierung und Zulassung (AP5.4)
Ziel des Arbeitspaketes ist es, basierend auf einer Analyse von Fallbeispielen Verbesserungsoptionen für die Verfahren der SVHC-Identifizierung und Zulassung zu beschreiben. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf dem Aufwand für Behörden, der zeitlichen Dauer des Verfahrens und der Rolle der Kommission, der ECHA sowie der Ausschüsse. Dabei wird das Verfahren von der Stoffauswahl (inkl. Screening, RMOA), den Arbeiten für die Erstellung eines Anhang XV-Dossiers sowie der für die Aufnahme des Stoffs auf die Kandidatenliste weiteren relevanten Schritte, die Priorisierung für den Anhang XIV bis hin zur Zulassung betrachtet.
Die Arbeiten werden voraussichtlich Ende 2019 abgeschlossen
Veröffentlichungen
Voraussichtlich Anfang 2020
Beteiligungsverfahren (AP5.5)
Ziel des Arbeitspaketes ist es, die Beteiligungsprozesse unter REACH zu analysieren und Vorschläge zu erarbeiten wie Synergien besser genutzt und Doppelungen vermieden werden können, um die Verfahren effektiver, effizienter und schneller zu machen. Zu den Möglichkeiten der Effizienzsteigerung gehört sowohl die Prüfung, welche Ziele mit Konsultationen erreicht werden sollen und können als auch die Möglichkeit der Integration von Informationen in Risikomanagementprozesse. Außerdem sollen Aspekte der Transparenz und Integration aller Stakeholder in die Beteiligungsprozesse betrachtet werden.
Die Arbeiten werden im März 2020 abgeschlossen.
Veröffentlichungen
Voraussichtlich Ende 2020
Zusammenspiel der Verfahren (AP5.6)
In diesem Arbeitspaket werden Möglichkeit zur Verbesserung des Zusammenspiels der unterschiedlichen REACH Verfahren herausgearbeitet. Hierdurch sollten Ressourcen und Zeit gespart werden können. Schwerpunkte werden auf dem Zusammenspiel der Stoffbewertung, der Dossierbewertung, der Zulassung, der Beschränkung und auf der Erzeugung und Verwendung von Daten sowie auf der Frage, ob alle möglichen chemikalienbedingten Risiken durch das Risikomanagement unter REACH abgedeckt sind gelegt.
Die Arbeiten werden voraussichtlich im Herbst 2020 abgeschlossen
Veröffentlichungen
Voraussichtlich Ende 2020
Widerspruchskammer der ECHA (AP5.7)
Ziel des Arbeitspaketes ist es, die Wirkungen der (Entscheidungen der) Widerspruchskammer auf die Arbeit der unterschiedlichen REACH-Akteure sowie auf die Erreichung der Ziele der Verordnung zu beschreiben und herauszustellen, welche Vorgaben hilfreich und welche hinderlich sind.
Die Arbeiten werden voraussichtlich im Frühjahr 2020 abgeschlossen
Veröffentlichungen
Voraussichtlich im Sommer 2020
REACH und Nachhaltige Chemie (AP6 – abgeschlossen)
Nachhaltige Chemie trägt zu einer positiven, langfristigen Entwicklung in Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft bei. Mit neuen Ansätzen und Technologien schafft sie attraktive Produkte und Dienstleistungen für den zivilgesellschaftlichen Bedarf (Blum et al. 2017). Chemikaliengesetzgebung, wie REACH, kann mehrere Aspekte der nachhaltigen Chemie unterstützen. Das Hauptziel dieses Teilprojektes war die Entwicklung von Empfehlungen, wie REACH eine nachhaltige Chemie besser als bisher unterstützen kann.
Der Bericht liefert eine systematische Analyse der Zusammenhänge zwischen den Hauptelementen von REACH (z.B. Registrierung oder Information in der Lieferkette) und den wesentlichen Elementen der nachhaltigen Chemie (z.B. Substitution von Gefahrstoffen oder soziale Verantwortung von Unternehmen, indem die jeweiligen Wirkungen aufeinander untersucht wurden. Diese Analyse ist eine tragfähige Basis für die Entwicklung von Empfehlungen zur Stärkung der Unterstützung. Außerdem trägt die Analyse dazu bei, die Zusammenhänge zwischen REACH und der nachhaltigen Chemie besser zu verstehen.
Von Daten über problematische Eigenschaften von Chemikalien bis hin zu Informationen für Verbraucher über besorgniserregende Stoffe (SVHC) in Erzeugnissen: REACH unterstützt bereits heute die nachhaltige Chemie in vielerlei Hinsicht. Eine schwache Durchsetzung von Maßnahmen, die Gewichtung der verschiedenen Ziele und ein eingeschränkter Geltungsbereich von REACH können die generell möglichen positiven Auswirkungen von REACH auf die nachhaltige Chemie mindern. Im Bericht werden 12 Empfehlungen abgeleitet, durch die REACH nachhaltige Chemie noch stärker fördern kann. Sie reichen von der Steigerung der Effizienz der REACH Prozesse bis zum Ausbau von Austausch und Fachkompetenzen.
Die Arbeiten wurden im Juni 2020 abgeschlossen
Veröffentlichungen
Finanzierung der ECHA (AP7 – abgeschlossen)
Ziel des Arbeitspakets war es, einen Vorschlag für Elemente zu erarbeiten, welche zur zukünftigen Finanzierung der Aktivitäten der ECHA im Rahmen der REACH- und der CLP-Verordnung in einer mittelfristigen (ca. von 2023 bis 2028) bzw. einer längerfristigen Perspektive (bis 2038) beitragen können.
Anhand von vier Szenarien, die sich durch die Bewertungsintensität der Registrierungsdossiers unterscheiden, wurde abgeschätzt, dass der Finanzierungsbedarf der ECHA lediglich bei Prüfung aller Dossiers auf hohem Detailniveau wesentlich über 100 Mio. Euro liegen würde. Die Modellierung möglicher zukünftiger Einnahmen aus Gebühren für Registrierungen, für Dossieraktualisierungen sowie für Zulassungen und Widersprüche zeigt, dass diese Einnahmen ‒ unter der Annahme, dass die Gebührenstruktur und -höhe nicht verändert wird ‒ den Finanzierungsbedarf nur zu einem sehr geringen Anteil decken könnten.
Eine jährliche Gebühr zum Erhalt des Vermarktungsrechts eines Stoffes für jeden Registranten könnte die Finanzierung der ECHA gewährleisten und die Kosten für die einzelnen Stoffe erscheinen vertretbar. Die Einführung einer periodischen Aktualisierungspflicht könnte dagegen nur einen sehr kleinen Teil der benötigten Einnahmen generieren.
Veröffentlichungen
Stoffe in Erzeugnissen (AP8 – abgeschlossen)
Diese Teilstudie des Projektes „REACH-Weiterentwicklung“ analysiert unter dem Blickwinkel der Ziele der REACH-Verordnung und der im Rahmen des „Kreislaufwirtschaftspakets“ formulierten Anforderungen die aktuell verfügbaren rechtlichen Instrumente des Risikomanagements und der damit verbundenen Melde- und Kommunikationspflichten für „Stoffe in Erzeugnissen“. Die Studie untersucht die Definition des Begriffs „Erzeugnis“ und seine Wechselwirkung mit chemischen Stoffen, die im Erzeugnis enthalten oder ein integraler Bestandteil davon sind. Die folgenden Abschnitte analysieren die Kommunikationspflichten in der professionellen Lieferkette und gegenüber Verbrauchern, die Bestimmungen zur Registrierung und Notifizierung von Stoffen in Erzeugnissen sowie die Zulassungs- und Beschränkungsregelungen.
Jeder Abschnitt bewertet den jeweiligen rechtlichen Rahmen (Ziele, Mechanismen, Unsicherheiten) sowie den Stand der Umsetzung und entwickelt auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse „Policy Options“, die zu einer Verbesserung beitragen können. Tabellen am Ende jedes Abschnitts fassen die Optionen und deren erwartete Auswirkungen zusammen.
Eine eingehende Folgenabschätzung der vorgestellten Optionen ist nicht Gegenstand der Studie. Dennoch legen die Ergebnisse nahe, dass der rechtliche Kontext klarstellender Maßnahmen bedarf. Dies gilt für jeden der analysierten Problembereiche.
Veröffentlichungen
Vorsorgeprinzip und gefährlichkeitsbasierte Regulierung (AP9)
Ziel des Arbeitspaketes ist es, Argumente für eine vorsorgebasierte Regulierung zusammenzustellen und Vorschläge zu entwickeln, wie die Umsetzung des Vorsorgeprinzips im Rahmen von REACH gestärkt werden kann.
Die Arbeiten werden im September 2019 abgeschlossen.
Veröffentlichungen
Voraussichtlich Anfang 2020
Substitutionsprinzip (AP10 – abgeschlossen)
Substitution ist die Verwendung weniger gefährlicher Alternativen für problematische Stoffe. Förderung der Substitution ist ein wichtiges Instrument in REACH, um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicher zu stellen. Nicht nur das Zulassungs- und das Beschränkungsverfahren in REACH setzen hier an. Auch andere Elemente von REACH unterstützen Substitution – z.B. qualitativ hochwertige Daten über Stoffeigenschaften und Verwendungen aus Stoffregistrierungen und Stoffbewertungen.
Erforderlich sind Alternativen, die für problematische Anwendungen auf Dauer bessere und sicherere Lösungen darstellen, die wirtschaftlich und technisch tragfähig sind. Hierfür werden Alternativen gesucht, die die gewünschte Funktion sicherstellen, ohne einfach einen Stoff durch einen strukturell ähnlichen, aber ebenfalls problematischen Stoff auszutauschen.
In diesem Teilprojekt des Vorhabens „REACH-Weiterentwicklung“ werden die Auswirkungen von REACH auf die Substitution gefährlicher Chemikalien anhand einer Literaturauswertung sowie von Fallbeispielen untersucht. Basierend auf diesen Analysen werden Empfehlungen gegeben, wie REACH funktionale Substitutionen stärker als bisher unterstützen kann. Die Empfehlungen reichen von Möglichkeiten der effizienteren Gestaltung von REACH-Prozessen bis zu einem nationalen Monitoring von Produktion und Verbrauch ausgewählter problematischer Stoffe. Einige können sofort umgesetzt werden, andere sind mittelfristig angelegt.
Veröffentlichungen
Gemeinsamer ECHA / DE-CA Workshop zu Stoffen in Erzeugnissen (AP11 – abgeschlossen)
Dieser Workshop sollte den Fachbehörden aus den Mitgliedsstaaten die Möglichkeiten geben, unterschiedliche Facetten des Themas zu diskutieren. Neben einer Bestandsaufnahme der aktuellen regulatorischen Situation wurden Verbesserungsoptionen vorgeschlagen und diskutiert. Nach vier Einführungsvorträgen zum Thema wurde im Format des World Café die folgenden Themen diskutiert: Verbesserung der Verfügbarkeit von Expositionsdaten, Sichtung und Priorisierung von Erzeugnis-(unter-)kategorien, Kommunikation in der Wertschöpfungskette, die Balance zwischen Informationsbedarf und verfügbaren Ressourcen finden, Zusammenspiel zwischen Beschränkung und Zulassung sowie Synergien regulatorischer Maßnahmen besser nutzen.