REACH-Weiterentwicklung: Erzeugnisse (AP8) (FKZ: 3717 67 410 0)

Diese Teilstudie des Projektes „REACH-Weiterentwicklung“ analysiert unter dem Blickwinkel der Ziele der REACH-Verordnung und der im Rahmen des "Kreislaufwirtschaftspakets" formulierten Anforderungen die aktuell verfügbaren rechtlichen Instrumente des Risikomanagements und der damit verbundenen Melde- und Kommunikationspflichten für "Stoffe in Erzeugnissen". Die Studie untersucht die Definition des Begriffs "Erzeugnis" und seine Wechselwirkung mit chemischen Stoffen, die im Erzeugnis enthalten oder ein integraler Bestandteil davon sind. Die folgenden Abschnitte analysieren die Kommunikationspflichten in der professionellen Lieferkette und gegenüber Verbrauchern, die Bestimmungen zur Registrierung und Notifizierung von Stoffen in Erzeugnissen sowie die Zulassungs- und Beschränkungsregelungen.

Jeder Abschnitt bewertet den jeweiligen rechtlichen Rahmen (Ziele, Mechanismen, Unsicherheiten) sowie den Stand der Umsetzung und entwickelt auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse „Policy Options“, die zu einer Verbesserung beitragen können. Tabellen am Ende jedes Abschnitts fassen die Optionen und deren erwartete Auswirkungen zusammen.

Eine eingehende Folgenabschätzung der vorgestellten Optionen ist nicht Gegenstand der Studie. Dennoch legen die Ergebnisse nahe, dass der rechtliche Kontext klarstellender Maßnahmen bedarf. Dies gilt für jeden der analysierten Problembereiche.

Dirk Jepsen

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